
Meldungen bei ansteckenden Krankheiten
"Mein Kind kommt mit scheinbar harmlosen roten Flecken auf der Haut von der Kita nach Hause. Obwohl ich mir zunächst nichts dabei denke, ruft das Gesundheitsamt zwei Tage später bei uns an. In der Kita meiner Tochter wurde ein Rötelnfall gemeldet. Um die Infektionskette zu unterbrechen, müssen wir uns sofort zur Kinderärztin oder zum Kinderarzt begeben und in Quarantäne."
Bei manchen Infektionskrankheiten wie Masern, Röteln oder Windpocken kann schon ein kurzer Kontakt reichen, um andere anzustecken - auch Schwangere, Neugeborene und Kleinkinder oder Menschen mit chronischen Erkrankungen. Eine der wichtigsten Maßnahmen des Infektionsschutzes ist daher die verpflichtende Meldung bestimmter ansteckender Krankheiten, sogenannter Infektionskrankheiten. Sie hilft dem Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) dabei, Krankheitsausbrüche frühzeitig zu erkennen, die Bevölkerung zu schützen und gezielte Maßnahmen zu ergreifen, um einen Ausbruch einzudämmen oder gar zu verhindern.
Was bedeutet die Meldepflicht – und warum ist sie so wichtig?
Wird in der Schule meines Kindes ein Fall einer ansteckenden Krankheit gemeldet, kann das Gesundheitsamt innerhalb weniger Stunden oder Tage Schutzmaßnahmen organisieren. Dadurch wird eine größere Ausbreitung verhindert. Ich helfe mit, indem ich die Maßnahmen befolge und dämme damit das Risiko der Verbreitung durch mich oder mein Kind ein.
Was für viele wie ein organisatorischer Mehraufwand wirkt, ist meist im Nachhinein ein echter Vorteil. Denn ohne die schnelle Meldung durch die Kita und das Gesundheitsamt können sich Krankheiten vielleicht unbemerkt weiterverbreiten. Das Ziel der Meldepflicht ist es, Infektionsherde frühzeitig zu erkennen und einzudämmen. Nur wenn bekannt ist, wo und wann eine Infektion auftritt, können Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung eingeleitet werden. Dazu zählen unter anderem Testungen, Isolierung oder Quarantäne. Die Meldepflicht dient dem Schutz aller.
Was macht das Gesundheitsamt, wenn eine ansteckende Krankheit auftritt?
Infektionskrankheiten wie Masern, Tuberkulose, Windpocken, Hepatitis und COVID-19 sind meldepflichtig und müssen von Ärztinnen und Ärzten nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) beim örtlichen Gesundheitsamt gemeldet werden. Das Gesundheitsamt prüft die Lage, informiert spätestens am nächsten Arbeitstag die zuständige Landesbehörde, von dort werden die Meldungen spätestens am folgenden Arbeitstag dem Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt. Das Gesundheitsamt leitet Schutzmaßnahmen ein.
Regelmäßige Infektionsberichte der Landesbehörden und des Robert Koch-Instituts (RKI) informieren über die Häufigkeit und Verbreitung der meldepflichtigen Infektionskrankheiten. Eine Liste, welche Infektionskrankheiten meldepflichtig sind sowie weitere (Fach-)Informationen finden Sie beim Robert Koch-Institut (RKI).
Was passiert, wenn ich oder ein Familienmitglied betroffen ist?
Hatte ich oder ein Familienmitglied Kontakt zu einer infektiös erkrankten Person, werden wir vom Gesundheitsamt informiert. Die Mitarbeitenden des Gesundheitsamtes vor Ort helfen uns dann, uns und andere zu schützen. Das kann bedeuten, dass wir Empfehlungen für Tests oder zu Impfungen erhalten, eine gewisse Zeit zu Hause in Quarantäne verbringen müssen oder bei Fragen zu Betreuung und Krankschreibung konkrete Unterstützung bekommen.