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Amtsärztliche Untersuchungen von Personal

"Ich arbeite im Öffentlichen Dienst und stehe kurz vor der Verbeamtung. Meine Behörde hat nun eine Amtsärztliche Untersuchung angeordnet. Was kommt da auf mich zu?"

Beamte, Richterinnen, Lehrer oder Polizistinnen – sie alle stehen im Öffentlichen Dienst – in der Regel für ein ganzes Berufsleben. Behörden möchten sichergehen, dass Mitarbeitende die Anforderungen ihrer Stelle gesundheitlich meistern. Mit der Amtsärztlichen Untersuchung können sie sicher sein, die gesundheitlichen Voraussetzungen für ihre Stelle zu erfüllen.

Was ist eine Amtsärztliche Untersuchung?

Die Amtsärztliche Untersuchung führt eine Amtsärztin oder ein Amtsarzt des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) durch. Als Eignungsuntersuchung prüft sie die Gesundheit für eine Arbeitsstelle und damit meist die Dienstfähigkeit. Die Amtsärztliche Untersuchung ist unabhängig von der fachlichen Eignung für eine Stelle – diese prüft die Behörde in den Personalgesprächen. Das Ergebnis der Einstellungsuntersuchung ist auch nur eine Entscheidungshilfe für die Behörde: Weder die gesundheitliche Eignung noch Ausschlusskriterien sind eindeutig definiert und immer im Zusammenhang mit dem Arbeitsfeld zu sehen. Insofern bleibt der Behörde ein Ermessensspielraum, der von den konkreten Anforderungen abgesteckt wird.

Wer muss eine Amtsärztliche Untersuchung machen?

Die Einstellungsuntersuchung ist keine Pflicht, sondern freiwillig. Allerdings ist es unwahrscheinlich, dass eine Behörde jemanden ohne das positive Ergebnis einer Amtsärztlichen Untersuchung einstellt. Behörden führen Einstellungsuntersuchungen nicht nur bei Verbeamtungen durch – auch Angestellte können sie vor ihrem Stellenantritt zu einer Untersuchung bei Amtsarzt oder Amtsärztin auffordern. In folgenden Berufen im Öffentlichen Dienst ist eine Einstellungsuntersuchung üblich:

  • Verwaltungsbeamt*innen,
  • Lehrer*innen,
  • Professor*innen und Dozent*innen,
  • Richter*innen und Staatsanwält*innen,
  • Justizdienst,
  • Zollangestellte,
  • Polizist*innen,
  • Feuerwehrleute,
  • Soldat*innen,
  • Alten- und Krankenpfleger*innen,
  • Arzthelfer*innen,
  • Ärzt*innen – einschließlich Amtsärzt*innen.

Wann ordnet eine Behörde eine Amtsärztliche Untersuchung an?

Neben der Einstellungsuntersuchung gibt es noch weitere Gründe, im beruflichen Kontext eine Amtsärztliche Untersuchung durchzuführen. Den Zweck der Untersuchung muss der öffentliche Dienstherr immer offenlegen.

  • Feststellung der Arbeits-, Erwerbs- oder Dienstfähigkeit.
  • Folgen eines Dienstunfalls.
  • Notwendigkeit ambulanter oder stationärer Rehabilitationsmaßnahmen.
  • Gesundheitliche Bedingungen für einen Ruhestand.

Wie läuft eine Amtsärztliche Untersuchung ab?

Zunächst führen Amtsärztinnen und Amtsärzte für die Untersuchung eine Anamnese durch. Typischerweise stellen sie Fragen

  1. zur Krankengeschichte mit früheren Erkrankungen, Operationen und Krankenhausaufenthalten sowie ernsthaften Erkrankungen in der Familie,
  2. zu bestehenden Beschwerden und regelmäßig eingenommenen Medikamenten,
  3. zu Lebensgewohnheiten, etwa zu sportlichen Aktivitäten und Nikotin-, Alkohol- und Drogenkonsum.

Im Anschluss erfolgt eine körperliche Untersuchung. Diese kann je nach Tätigkeit unterschiedlich sein: Feuerwehrleute müssen andere Voraussetzungen erfüllen als Lehrkräfte – vom Sportunterricht einmal ausgenommen. Die Amtsärztliche Untersuchung kann unter anderem folgende Tests beinhalten:

  • Messung von Körpergröße und Gewicht zur Erfassung des Body-Maß-Index,
  • Überprüfung des Gleichgewichtssinns und der Koordination,
  • Abhören und Abklopfen verschiedener Körperpartien,
  • Blick in Mund und Rachen,
  • Überprüfung der Reflexe,
  • Seh- und Hörtest,
  • Puls und Blutdruck,
  • Lungenfunktionstest,
  • Blut- und Urinprobe,
  • Ruhe-EKG.

Tipps für die Amtsärztliche Untersuchung

  • Bringen Sie einen Lichtbildausweis, Ihre Brille, den Impfausweis und andere relevante ärztliche Unterlagen mit, die Ihre gesundheitliche Situation belegen.
  • Bereiten Sie sich auf Fragen zu Ihrer Krankengeschichte vor, damit Sie nichts vergessen.
  • Seien Sie ehrlich bei der Beantwortung der Fragen. Nachweislich falsche Angaben können später auf Sie zurückfallen und die Stelle oder die Verbeamtung kosten.
  • Kommen Sie ausgeschlafen und fit zum Termin.
  • Geld brauchen Sie in der Regel nicht: Die Behörde übernimmt gewöhnlich die Kosten.
  • Bei Zweifeln oder Unsicherheiten sollten Sie sich vorab bei der Behörde oder Kanzlei für Beamtenrecht informieren.
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