Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der www.oeffentlichergesundheitsdienst.de veröffentlichten Website des Bundesinstitutes für Öffentliche Gesundheit.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des § 12a des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde am 18. September 2025 begleitend zur Entwicklung dieser Website erstellt. Nach dem Livegang wurde die Website auf ihre Barrierefreiheit getestet. Die Ergebnisse aus dem Prüfbericht (Stand 22.04.2026):
9.1.2.3 Audiodeskription oder Medienalternative/ 9.1.2.5 Audiodeskription (aufgezeichnet)
- In einigen Videos fehlen Audiodeskriptionen. Visuelle Informationen werden nicht über den Originalton vermittelt.
9.1.3.1 Info und Beziehungen
- Im Cookie-Banner sind die Zeilenüberschriften der Tabellen noch nicht semantisch korrekt ausgezeichnet.
- Bei der Postleitzahleingabe in der Gesundheitsamtsuche sind die einzelnen Formularfelder für die Ziffern nur über eine gemeinsame Gruppenüberschrift beschriftet.
9.1.3.5 Eingabezweck bestimmen
- In den Formularfeldern zur Eingabe personenbezogener Daten sind derzeit keine autocomplete-Attribute gesetzt.
9.1.4.3 Kontrast (Minimum)
- Die fehlerhaft, rot markierten Texte im Eingabefeld der Formularfelder sowie der dazugehörige Fehlerhinweis unterhalb der Felder weisen noch keinen ausreichenden Kontrast auf.
9.1.4.5 Bilder von Text
- SVG-Grafiken vermitteln teilweise statistische Informationen nur visuell.
9.1.4.10 Automatischer Umbruch (Reflow)
- In der mobilen Ansicht sowie bei einer Vergrößerung von 400 % brechen Texte teilweise noch nicht um.
9.1.4.11 Nicht-Text-Kontrast
- Die Rahmen der Eingabefelder haben noch keinen ausreichenden Kontrast.
9.1.4.13 Eingeblendeter Inhalt bei Darüberschweben
- Der Tastaturfokus auf den Auto-Suchvorschlägen ist visuell nur sehr schwach erkennbar.
9.2.1.1 Tastatur
- Das Popup des Info-Icons kann nur durch Fokus oder Mauswechsel geschlossen werden und bietet keine eigene Tastatur-Schließfunktion (z. B. per ESC).
- Die Steuerung des YouTube-Players ist für Tastaturnutzende nicht ausreichend zugänglich, da die Bedienelemente nicht sichtbar eingeblendet werden. Um die Steuerelemente des YouTube-Players mit der Tastatur zu nutzen, muss das Video fokussiert und über die Leertaste oder Taste „K“ gestartet werden.
- Im YouTube-Player bleiben visuell ausgeblendete Videoempfehlungen per Tastatur und assistive Technologien fokussierbar und bedienbar.
- An wenigen Stellen sind die Linkziele noch nicht klar beschrieben. So ist z. B.: bei der Breadcrumb das Haus-Icon als Link zur Startseite umgesetzt, der Linktext lautet jedoch „schützt. klärt. hilft.“.
9.2.4.7 Fokus sichtbar
- An wenigen Stellen kann der Tastaturfokus noch nicht ausreichend sein.
9.3.3.2 Beschriftungen (Labels) oder Anweisungen
- In den Formularen fehlt die Erklärung zur Bedeutung des Sternchens (*) zur Kennzeichnung von Pflichtfeldern.
9.4.1.2 Name, Rolle, Wert
- Die Karussells sind für Screenreader-Nutzende eingeschränkt nutzbar, da nur die aktuell sichtbaren Folien zugänglich sind und ein Wechsel zu weiteren Folien nicht möglich ist.
- Wenige Elemente (z. B. Tooltips) sind mit VoiceOver MacOS noch nicht zugänglich.
- Auf der Website fehlen teilweise programmatische und visuell gut wahrnehmbare Videotitel.
9.4.1.3 Statusmeldungen
- Bei den Formularen kann es vorkommen, dass aria-live-Regionen noch nicht zuverlässig vorgelesen werden.
11.7 Benutzerpräferenzen
- Die Schaltfläche „Suche“ kann bei benutzerdefinierten Farbeinstellungen verschwinden.
- Bei einigen Browsergrößen verschwindet die Navigation für Sprach- und Gebärdensprache. Das kann durch Verkleinern oder Vergrößern des Browserfensters korrigiert bzw. umgangen werden.
Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 18.09.2025 erstellt und zuletzt am 22.04.2026 aktualisiert.
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Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.