
Familienplanung
"Wir überlegen, ob der Zeitpunkt für eine Schwangerschaft jetzt passt – das Gespräch im Gesundheitsamt hat uns geholfen, unsere Wünsche klarer zu sehen."
Sexualität, Aufklärung, Familienplanung – egal wo ich im Leben stehe, unterstützt der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) mich. Ob ich mir ein Kind wünsche oder gerade verhüten möchte, bei allen Fragen rund um Schwangerschaft und Familienplanung habe ich einen gesetzlichen Anspruch auf Beratung.
Was bedeutet Familienplanung eigentlich?
Die Nachricht einer Schwangerschaft kann unterschiedliche Gefühle auslösen und verschiedene Wege eröffnen. Während die einen sich sehr sicher in ihrem weiteren Lebensweg sind, kommen damit für andere eine Menge Fragen auf. In einer solchen Situation kann es hilfreich sein, ins Gespräch zu gehen und sich gemeinsam auf die Suche nach einer geeigneten Lösung zu begeben.
Familienplanung umfasst die Themen Schwangerschaft und Geburt, Kinderwunsch, Elternschaft und Familiengründung, Verhütung und Schwangerschaftskonflikt. Die Beratungsstellen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) bieten eine gesundheitliche und psychosoziale Aufklärung und Beratung. Auch Informationen zu finanziellen Hilfen und rechtlichen Aspekten werden angeboten.
Welche Angebote kann ich im Rahmen der Familienplanung in Anspruch nehmen?
Habe ich Fragen zu Schwangerschaft, Geburt, Sexualität, Verhütung oder ungewollter Kinderlosigkeit kann ich mich kostenlos und auf Wunsch auch anonym beraten lassen. Die Beratungen werden durch die örtlichen Gesundheitsämter durchgeführt. Alternativ gibt es zahlreiche staatlich anerkannte und geförderte Beratungsstellen. Alle Beraterinnen und Berater verfügen über eine sozialpädagogische, psychologische oder medizinische Ausbildung.
Allgemein werden die Beratungen unter dem Begriff „Schwangerschaftsberatung“ angeboten. Hilfe finde ich aber auch zu anderen Themen wie Sexualität und Verhütung, Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft und Pränataldiagnostik, Geburtsvorbereitung, finanzielle und soziale Hilfen, Rechtsfragen, Probleme in der Paarbeziehung, Hilfen für Menschen mit Behinderungen und ihre Familien.
Die Angebote im Bereich der Familienplanung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) sind in der Regel kostenlos.
-
Wie kann ich an einer Beratung teilnehmen?
Beratungsangebote finde ich direkt in den Gesundheitsämtern und in Zentren für sexuelle Gesundheit und Familienplanung. Viele Gesundheitsämter bieten zudem eine telefonische oder sogar Video-Beratung an.
Welche Beratungsstellen ich in meiner Nähe finde, kann ich in der Schwangerschafts- und Beratungsstellen-Datenbank des BIÖG erfahren. Diese umfasst mit etwa 1600 Einträgen alle Schwangerschaftsberatungsstellen, die entweder eine staatliche Anerkennung haben oder staatlich gefördert beraten.
-
Was ist eine Schwangerschaftskonfliktberatung?
Bin ich als schwangere Frau in einer Not- oder Konfliktlage, kann die Schwangerschaftskonfliktberatung mir helfen, eine eigenverantwortliche Entscheidung zu treffen. Im Rahmen der Beratung werde ich über Hilfs- und Unterstützungsangebote, über Möglichkeiten ein Kind in Pflege oder zur Adoption freizugeben sowie über Methoden und Risiken eines Schwangerschaftsabbruchs (Abtreibung) informiert. Im Gespräch können aber auch Themen wie Sexualität, Verhütung und Familienplanung angesprochen werden.
Eine Schwangerschaftskonfliktberatung nach §§ 5 und 6 Schwangerschaftkonfliktgesetz (SchKG) darf nur durch staatlich anerkannte Beratungsstellen und Arztpraxen angeboten werden. Die Schwangerschaftskonfliktberatung ist gesetzlich erforderlich, um einen Schwangerschaftsabbruch durchführen zu können. Rechtliche Grundlagen für die Schwangerenkonfliktberatung sind § 219 Strafgesetzbuch (StGB) zur Beratung der Schwangeren in einer Not- und Konfliktlage und das Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten (SchKG). Die Schwangerschaftskonfliktberatung ist kostenlos und auf Wunsch anonym.