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Hygieneinspektion

"Als Zahnärztin oder Zahnarzt möchte ich meine Patientinnen und Patienten bestmöglich behandeln. Dabei arbeiten meine Mitarbeitenden und ich immer sorgfältig und halten uns an die Hygienepläne. Regelmäßig schaut das Gesundheitsamt vorbei und überprüft meine Praxis."

Besonders dort, wo viele Menschen zusammenkommen, gemeinsam leben, gepflegt oder medizinisch versorgt werden, ist eine sorgfältige Infektionshygiene entscheidend für die Gesundheit aller. Auf eine gute Hygiene zu achten, ist nicht nur Vorschrift, sondern auch sehr sinnvoll – und gar nicht schwierig. Hygieneinspektionen der Gesundheitsämter dienen dem Schutz in medizinischen und Gemeinschaftseinrichtungen. Wichtig ist vor allem, die Risiken im Blick zu haben.

Die Gesundheitsämter vor Ort überwachen ebenso Einrichtungen, in denen Hygiene eine wichtige Rolle spielt. Das sind zum Beispiel medizinische Einrichtungen wie Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Entbindungseinrichtungen oder auch gewerbliche Einrichtungen wie Piercing-, Kosmetik-, Friseur- und Tattoo-Studios oder Gemeinschaftseinrichtungen wie Obdachlosenunterkünfte, Einrichtungen für Asylsuchende, Gefängnisse, Kinderheime oder Kitas.

Was ist eine Hygieneinspektion – und warum ist sie so wichtig?

Bei der Durchführung einer Hygieneinspektion prüfen Mitarbeitende des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD), wie hygienisch eine Einrichtung arbeitet. Im Fokus steht, ob und wie die Maßnahmen zur Infektionshygiene umgesetzt werden, und ob sie ausreichen, um den Schutz der dort lebenden, arbeitenden oder behandelten Menschen zu gewährleisten.

Hygieneinspektionen im Alltag – worum geht es?

Bei einer Hygieneinspektion wird unter anderem überprüft:

  • Wie sauber ist eine Einrichtung?
  • Gibt es einen Hygieneplan?
  • Werden Reinigungs- und Hygienepläne geführt und eingehalten?
  • Sind die sanitären Anlagen in gutem Zustand?
  • Welche sonstigen Schutzmaßnahmen gegen Infektionen gibt es?
  • Ist das Personal angemessen informiert und an der Planung und Umsetzung der Hygienemaßnahmen beteiligt?

Was macht das Gesundheitsamt?

Für eine gute Hygiene braucht es gar nicht viel. Ein entscheidender Unterschied zu privaten Umgebungen wie meinem eigenen Haus ist, dass die überwachten Einrichtungen eine große Verantwortung für viele Menschen tragen. Es ist daher wichtig zu wissen, welche Risiken es gibt – und wie diesen am besten zu begegnen ist. Hygieneinspektionen sorgen dafür, dass ich mich in medizinisch und gemeinschaftlich genutzten Einrichtungen sicher fühlen kann.

Grundlage für die Protokolle der Hygieneinspektionen sind das Infektionsschutzgesetz (IfSG) sowie Hygienerichtlinien und Empfehlungen, etwa des Robert Koch-Instituts (RKI). Außerdem haben die Bundesländer eigene Hygieneverordnungen erstellt, diese müssen auch beachtet werden.

Untersucht werden unter anderem:

  • Hygienepläne und deren Umsetzung.
  • Hygienedisziplin des Personals: Handhygiene, Personalunterweisung, Durchführung hygienischer Standards.
  • Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten: Ausstattung mit Desinfektionsmitteln, Lagerung von Medizinprodukten.
  • Belüftung und bauliche Voraussetzungen wie Sanitärbereiche und deren Zustand.

Einrichtungen können sich auf eine Begehung vorbereiten, indem sie sich mit den hygienischen Bestimmungen vertraut machen und diese umsetzen.

Wer ist für die Hygieneinspektionen zuständig – und wie oft wird sie durchgeführt?

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) gilt bundesweit. Wie es konkret umgesetzt wird, hängt jedoch von den Bundesländern ab, denn die Umsetzung der Hygieneempfehlungen ist Ländersache. So kann es sein, dass beispielsweise in einem Bundesland eine ärztliche Praxis häufiger geprüft wird als in einem anderen Bundesland.

Hygieneinspektionen im Alltag – wo begegnen sie mir?

  • In Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten, Pflegeheimen, Krankenhäusern und Arztpraxen.
  • In öffentlichen Gewässern wie Schwimmbädern und Badegewässern und Trinkwasserversorgungsanlagen.
  • In Gemeinschaftsunterkünften für Obdachlose, Asylbewerbende und Flüchtlinge.
  • In gewerblichen Einrichtungen wie Kosmetikstudios und Friseursalons.
  • Wird eine Einrichtung wie meine Kita gesichtet, wird die Leitung über das Ergebnis informiert. Wenn ich mir also ganz unsicher bin, ob und wann eine Sichtung zuletzt stattgefunden hat, kann ich dies also ganz einfach beim Personal nachfragen. In manchen Bundesländern werden die Hygieneberichte zudem veröffentlicht. Ist der Verstoß auch für die Öffentlichkeit relevant, muss der Bericht veröffentlicht werden.

  • Wenn bei mir Bedenken oder Fragen zur Hygiene in einer Einrichtung aufkommen, sollte ich zunächst die Leitung der betroffenen Einrichtung ansprechen. Gemeinsam können meist bereits Lösungen gefunden werden, um die Sicherheit und Gesundheit aller zu gewährleisten. Eine Beschwerde über etwaige beobachtete hygienerelevante Vorkommnisse kann ich auch an das zuständige Gesundheitsamt vor Ort richten.

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