Fahrtauglichkeit
"LKW, Taxi und Bus – ihre Fahrerinnen und Fahrer tragen große Verantwortung, weil sie jeden Tag lange unterwegs sind und dabei schwere Lasten oder Personen fahren. Damit sie diesen schweren Job jeden Tag mit voller Konzentration ausführen können, testen sie ihre Fahrtauglichkeit beim Gesundheitsamt."
Jede Person mit Führerschein muss körperlich und geistig in der Lage sein, ein Kraftfahrzeug über einen längeren Zeitraum hinweg sicher im Verkehr zu führen und auch schwierige Verkehrslagen zu meistern. Das gilt besonders für Berufsfahrerinnen und -fahrer. Aber auch chronisch kranke Menschen, Menschen mit Suchtproblemen oder ältere Menschen müssen sich immer wieder fragen: Kann ich ein Kraftfahrzeug jederzeit zuverlässig steuern, ohne mich oder andere zu gefährden? Eine Fahrtauglichkeitsprüfung gibt auch hier Sicherheit.
Wer benötigt eine Untersuchung auf Fahrtauglichkeit?
Wer ein Taxi, einen Bus oder einen Krankenwagen steuert, benötigt eine besondere Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF), manchmal auch Personenbeförderungsschein (P-Schein) genannt. Gleiches gilt bei anderen Beförderungen von Personen für Geld. Auch wenn ich einen LKW steuern möchte, muss eine Prüfung meine Fahrtauglichkeit bescheinigen. Die Erlaubnis gilt maximal fünf Jahre und schließt eine Prüfung der Fahrtauglichkeit ein.
Darüber hinaus kann die Fahrerlaubnisbehörde, oft als Führerscheinstelle bezeichnet, eine Fahrtauglichkeitsuntersuchung anordnen. Dies geschieht, wenn sie Zweifel an der Fahreignung einer Person aufgrund von Hinweisen hat, z. B. Erkrankungen oder Auffälligkeiten im Straßenverkehr.
Wie wird die Fahrtauglichkeit überprüft?
Die Fahrtauglichkeit können Amtsärztinnen und Amtsärzte des ÖGD überprüfen. Daneben gibt es auch Betriebsärztinnen und Betriebsärzte bei privaten Institutionen, die die Prüfung anbieten, sowie die Fachärzteschaft für Rechts- oder Verkehrsmedizin. Die Kosten variieren und werden nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.
Die Prüfung auf Fahrtauglichkeit läuft je nach Bedarf unterschiedlich ab. Amtsärztinnen und Amtsärzte führen je nach Notwendigkeit folgende Untersuchungen durch:
- Sehtest bei allen Führerscheinklassen, speziell bei Augenverletzungen oder grauem Star;
 - Körpermaße, z. B. Größe, um am Steuer sitzen zu können;
 - Hörtest, z. B. bei älteren Menschen oder Schwerhörigkeit;
 - Blutdruck, z. B. kann sehr hoher Blutdruck Schwindel oder Sehschwäche verursachen, sehr niedriger zu Ohnmacht führen;
 - Elektrokardiogramm (EKG), z. B. bei Herzerkrankungen;
 - Lungentest bei schweren Lungen- oder Bronchienerkrankungen;
 - Prüfung des Orientierungssinns, z. B. bei Störungen des Gleichgewichts;
 - Reaktionstest, z. B. bei älteren Menschen oder bei psychischen Erkrankungen;
 - Check der Konzentrationsfähigkeit, z. B. bei Parkinson oder psychischen Erkrankungen;
 - Stresstest, z. B. bei psychischen Erkrankungen oder besonderen Belastungen;
 - Blutchemische Untersuchung, z. B. bei Nierenerkrankungen;
 - Urin- oder Haaranalyse bei Suchterkrankungen.
 
Wie prüfen Busfahrerinnen und Busfahrer ihre Fahrtauglichkeit?
Ein voll besetzter Omnibus im Berufsverkehr oder auf langen Überlandfahrten: Busfahrerinnen und Busfahrer müssen auch bei Stress und Nacht die Übersicht bewahren und schnell reagieren. Damit sie ihrer Aufgabe am Steuer gewachsen sind, prüfen sie in Untersuchungen regelmäßig ihre
- Belastbarkeit,
 - Orientierungsleistung,
 - Konzentrationsleistung,
 - Aufmerksamkeitsleistung,
 - Reaktionsfähigkeit.